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seit dem 12.11.04

- Pferdeberufe

Pferdewirt/in - Hufschmied/in - Tierarzthelfer/in - Sattler/in -

 Pferdephysiotherapeut/in - Pferdeheilpraktiker/in - Pferdetherapeuth/in -

Pferdephysiopraktiker/in - Pferdeosteotherapeut/in = Pferdeosteopath/in -

Tierpsychologe - Fachtierarzt f. Pferde - Hippotherapeuth/in




Pferdewirt/in

Schwerpunkt Reiten (Bereiter FN) und Schwerpunkt Zucht und Haltung
 
Rechtssituation und Anerkennung als Ausbildungsberuf:

Seit dem 1. November 1975 ist die Ausbildung zum Pferdewirt staatlich anerkannt . Der Ausbildungsgang ist durch die "Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt vom 6.11.1975, geändert durch VO vom 20.7.1979", geregelt.

Berufsbild:
Gegenstand der Berufsausbildung sind die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

Versorgen, Pflegen, Führen und Transportieren von Pferden
Körperbau, Lebensvorgänge und Verhalten der Pferde
Tiergesundheit und Tierhygiene
Bewegen und Arbeiten von Pferden
Fortpflanzung, Züchtung, Vererbung und Rassenkunde
Futtermittel, ihre Gewinnung, Beschaffung und Verwendung
Formen der Pferdehaltung sowie bauliche und technische Einrichtungen
Einsetzen, Pflegen und Instandhalten von Maschinen, Geräten, Ausrüstung und Zubehör
Kenntnisse der betrieblichen Zusammenhänge in der Ausbildungsstätte
Kenntnisse der einschlägigen Rechtskunde
Kenntnisse der Wirtschafts- und Sozialkunde
Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Umweltschutz
 

Aufgabengebiete:
Das Aufgabengebiet des Berufsreiters ist auÃ?erordentlich vielseitig und anspruchsvoll. Dementsprechend hoch sind die Anforderungen, die an einen Interessenten dieses Berufes gestellt werden.

Der Pferdewirt - Schwerpunkt Reiten - soll während seiner Ausbildung die Grundlagen erlernen, die er später zur Ausübung seiner Aufgaben, insbesondere nach Abschluss der Pferdewirtschaftsmeisterprüfung benötigt. Zu diesen Aufgaben gehören:

Erteilung von Reitunterricht für Anfänger und Fortgeschrittene, die Ausbildung von Pferden und Führung von Reitbetrieben. Unbedingte Voraussetzungen für diese Berufswahl sind Tierliebe, Engagement, Einsatzbereitschaft. Im Umgang mit einem Lebewesen ist ein geregelter 8-Stundentag nicht möglich und auch an vielen Wochenenden ist der Berufsreiter gefordert. Der künftige Pferdewirt sollte sich also zuvor fragen, ob er bereit ist, seinen Freizeitanspruch zugunsten seines Berufes zurückzustellen.

Der Umgang mit dem Pferd erfordert Ruhe, Ausgeglichenheit, Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen. Diese Eigenschaften brauchen später auch die Berufsreiter, die als Reitlehrer pädagogische Aufgaben übernehmen. In Bezug auf die körperlichen Voraussetzungen müssen künftige Pferdewirte des Schwerpunktes Reiten über Gewandtheit, Ausdauer und Fitness verfügen.

Die wichtigsten Eigenschaften aber sind neben Leistungsbereitschaft Willensstärke, reiterliches Talent und vorhandene Erfahrung im Sattel, da die 3-jährige Ausbildungszeit zur Heranbildung von qualifizierten Berufsreitern sehr kurz ist. Schulabsolventen mit reiterlicher Vorbildung werden daher bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle deutlich bevorzugt. Interessenten ohne Vorkenntnisse im Reiten sollten zunächst den Schwerpunkt Zucht und Haltung wählen, ein Umstieg auf den Schwerpunkt Reiten ist zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Der Pferdewirt - Schwerpunkt Zucht und Haltung - ist eine gefragte Fachkraft auf Gestüten und in gro�en Reitställen. Neben Idealismus und Tierliebe sind bei diesem Schwerpunkt spezielle Kenntnisse im Umgang mit den Pferden und in der Fütterungs- und Veterinärkunde gefordert. Denn hier gehören zum Aufgabengebiet des Pferdewirtes - neben Fütterung, Pflege und Haltung - auch die Gesundheitsüberwachung der Pferde bis hin zu Ma�nahmen der Ersten Hilfe. Schlie�lich fallen die Betreuung der trächtigen Stuten, die Hilfeleistung bei Geburten und die weitere Versorgung der Fohlen ebenfalls in seinen Bereich.

Weitere Schwerpunkte sind: - Rennreiten und - Trabrennfahren. Informationen über diese Schwerpunkte teilt die zuständige Stelle mit.

Ausbildungsorte:
Die Berufsausbildung wird in einem staatlich anerkannten Ausbildungsbetrieb durchgeführt. Die Anerkennung der Betriebe erfolgt durch die zuständige Behörde.

Ausbildungsvertrag:
Die Ausbildung beginnt mit dem Abschluss eines Vertrages zwischen dem anerkannten Ausbilder und dem künftigen Pferdewirt bzw. dessen gesetzlichen Vertretern. Der Auszubildende erhält eine Vergütung, die an die tarifliche Regelung der landwirtschaftlichen Berufe angelehnt ist. Es besteht überwiegend die Möglichkeit, Unterkunft und/oder Verpflegung im Betrieb zu erhalten, für die ein entsprechender Betrag abgerechnet wird.

In den Ausbildungsstätten müssen bei dem Schwerpunkt Reiten u.a. als Grundvoraussetzung eine Reithalle in den Ma�en 20 m x 40 m vorhanden sein, ein Au�enplatz, ein Springplatz sowie Reitmöglichkeiten im Gelände. Auch die Anzahl und der Ausbildungsstand der Pferde sowie die Qualifikation der Ausbilder werden einer eingehenden Prüfung der zuständigen Stelle unterzogen. Damit soll die Ausbildung des künftigen Berufsreiters in der Dressur, im Springen und in der Vielseitigkeit gewährleistet werden.

Während der gesamten Ausbildungszeit wird - je nach Bundesland - eine Berufsschule entweder in Teilzeitform oder im Blockunterricht besucht. Die Berufsschulpflicht ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Genaue Auskunft erteilen die zuständigen Stellen der einzelnen Bundesländer.

Zwischenprüfung -Schwerpunkt Reiten-:
Während der Berufsausbildung wird zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie findet am Ende des ersten Ausbildungsjahres an der Deutschen Reitschule im Nordrhein-Westfälischen Landgestüt in Warendorf statt. Im Bundesland Bayern finden Zwischen- und Abschlussprüfungen an der Bayerischen Landes-Reit-und Fahrschule in München-Riem statt.

Abschlussprüfung -Schwerpunkt Reiten-:
Die Ausbildungszeit endet mit der Abschlussprüfung. Diese wird von einem von den zuständigen Stellen gemeinsam gebildeten Prüfungsausschuss an der Deutschen Reitschule im Nordrhein-Westfälischen Landgestüt in Warendorf nach der Prüfungsordnung der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe abgenommen. Ein Vorbereitungslehrgang geht der Abschlussprüfung voraus. Die Kosten hierfür und die Prüfungsgebühren trägt in der Regel der Ausbildungsbetrieb.

Der Pferdewirt - Schwerpunkt Reiten - muss folgende Fächer absolvieren:

Reiten auf Trense
Dressurreiten auf Kandare
Springen
Veterinärkunde
Exterieurlehre
Reitlehre
Sportpädagogik
Unterricht Dressur
Unterricht Springen
Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd, Longieren
Haltung, Züchtung, Fütterung
Betriebskunde, Umweltschutz, Fachrechnen
Wirtschafts-, Sozial- und Rechtskunde
 

Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling die offizielle Berufsbezeichnung "Pferdewirt" und von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) die Berechtigung, sich "Bereiter (FN)" zu nennen.

Meisterprüfung für den Beruf Pferdewirt - Teilbereich Reitausbildung
Am 4. Februar 1980 wurde die Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Pferdewirt (früher Berufsreitlehrer (FN) erlassen. Die Berufsreitlehrerprüfung (FN) ist in den Teilbereich "Reitausbildung" eingegangen. Die Prüfungsanforderungen im praktischen und fachtheoretischen Teil entsprechen den Anforderungen, die auch an die bisherigen Berufsreitlehrer (FN) gestellt wurden. Hinzugekommen sind der wirtschaftlich-rechtliche und der berufs- und arbeitspädagogische Teil.

Weitere Einzelheiten zur Meisterprüfung können in einem zusätzlichen Merkblatt nachgelesen werden, das bei der FN erhältlich ist. Auf Wunsch wird das Merkblatt zugeschickt.

Ein frankierter Briefumschlag mu� beigefügt werden.

Zwischenprüfung -Schwerpunkt Zucht und Haltung-:
Die Zwischenprüfung findet am Ende des ersten Ausbildungsjahres statt. Zeitpunkt und Ort werden von der zuständigen Stelle bekannt gegeben.

Abschlussprüfung -Schwerpunkt Zucht und Haltung-:
Die Ausbildungszeit endet mit der Abschlussprüfung. Diese wird von einem von den zuständigen Stellen gebildeten Prüfungsausschuss abgenommen. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen Stellen, die die Berufsausbildungsverträge eingetragen haben.

Der Pferdewirt - Zucht und Haltung - muss folgende Fächer absolvieren:

Bewegen und Arbeiten von Pferden
Vorführen und Beurteilen von Pferden
Futtermittel und Fütterung
Körperbau - Lebensvorgänge - Krankheiten
Haltung - Pflege
Futter - Fütterung
Pferdezucht
Ausbildung - Training - Sport
Wirtschafts- und Sozialkunde
 

Meisterprüfung für den Beruf Pferdewirt - Teilbereich Zucht und Haltung:
Ausbildung und Prüfung richten sich nach der am 4. Februar 1980 erlassenen Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Pferdewirt. Weitere Informationen sind bei den zuständigen Stellen zu erfragen.

Berufsaussichten :
Es besteht Bedarf an qualifizierten Pferdewirten. Eine gravierende Veränderung ist auch in nächster Zukunft nicht zu erwarten.

Die Zahl der Pferde und der aktiven Mitglieder in den Reitbetrieben ist in den letzten Jahren permanent angestiegen und steigt auch weiter an. Dementsprechend erhöht sich auch die Nachfrage nach Fachpersonal zur Aus- und Weiterbildung von Pferden und Schülern und zur Zucht und Haltung von Pferden.

Voraussetzung für eine erfolgreiche und zufriedenstellende Tätigkeit sind jedoch überdurchschnittliche Leistungen und hohe Einsatzbereitschaft.

Für den weiteren Berufsweg der Pferdewirte ist das Ablegen der Meisterprüfung sinnvoll. Die dazu notwendigen Qualifikationen sollten in der mindestens 3-jährigen Tätigkeit als Pferdewirt unter Anleitung eines erfahrenen Ausbilders erworben werden.

Meisterprüfung für den Beruf Pferdewirt - Teil- bereich Zucht und Haltung:
Ausbildung und Prüfung richten sich nach der am 4. Februar 1980 erlassenen Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Pferdewirt. Weitere Informationen sind bei den zuständigen Stellen zu erfragen.

 

Weitere Informationen:
Dachverband
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.
Abteilung Sport
Postfach 11 02 65
48204 Warendorf
Telefon: 02581 / 6362125

Stellenvermittlung:
Zentrale Fachvermittlungsstelle für Berufe des Reit-und Fahrwesens und der Pferdezucht beim Arbeitsamt Verden
Lindhooper StraÃ?e 9
27283 Verden / Aller
Telefon: 04231 / 8093-15, -14, -13
Frau Meyer-Arendt

Ã?ber den Pferdewirt -Schwerpunkt Rennreiten- informiert:
Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.V.
RennbahnstraÃ?e 154
50737 Köln
Telefon: 0221 / 74980

Ã?ber den Pferdewirt -Schwerpunkt Trabrennfahren informiert :
Hauptverband für Traber-Zucht und Rennen e.V.
GutenbergstraÃ?e 40
41564 Kaarst
Telefon: 02131 / 98570

Interessenvertretung:
Bundesvereinigung der Berufsreiter
im Deutschen Reiter- und Fahrerverband e.V.
Warendorfer StraÃ?e 27
48291 Telgte
Telefon: 02504 / 933433

Quelle: FN - Deutsche Reiterliche Vereinigung



Hufschmied/in

Die Tätigkeit im �berblick
Hufbeschlagschmiede und -schmiedinnen fertigen individuelle Hufeisen für Pferde und befestigen sie. Dabei pflegen sie die Hufe auch.
Hufbeschlagschmiede und -schmiedinnen sind in Schmiedewerkstätten tätig, zu denen ihre Kunden mit dem zu beschlagenden Tier kommen oder sie kommen mit einer mobilen Hufschmiedewerkstatt mit einem Kraftfahrzeug zu ihren Kunden. Sie können auch in kombinierten Betrieben tätig sein, wo sie auch andere Schmiede- und Metallbautätigkeiten ausüben und nur bei Bedarf Hufbeschläge ausführen.

Heftig diskutiert:
Neue Hufbeschlagverordnung
Die Hufbeschlagverordnung regelt auf der Basis des Hufbeschlaggesetzes die Ausbildung bzw. berufliche Fortbildung der Hufschmiede und Hufschmiedinnen. Während bislang eine abgeschlossene Berufsausbildung im Handwerksberuf Metallbauer/in die Voraussetzung für die Fortbildung als Hufschmied/in ist, soll in der neuen Hufbeschlagverordnung kein bestimmter Ausbildungsberuf, sondern lediglich eine abgeschlossene Berufsausbildung als Zugang zur Fortbildung vorgeschrieben sein. Zudem sollen das Praktikum, der Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung und die Prüfung selbst neu geregelt werden.


Die Ausbildung im Ã?berblick

Als Voraussetzung für die Weiterbildung zum/zur Hufbeschlagschmied/in wird in der Regel ein Ausbildungsabschluss als Schmied/in oder Metallbauer/in oder in schlosserischen Berufen gefordert. Bei dem Beruf Hufbeschlagschmied/in handelt es sich um eine berufliche Fortbildung im Handwerk im Anschluss an einen Ausbildungsberuf. Die Fortbildungsprüfung ist nicht geregelt.
Die Ausbildung dauert 4 Monate (650 Stunden).


Ausbildungsinhalte


Im theoretischen Teil der Vorbereitungslehrgänge werden folgende Inhalte vermittelt:
· Anatomie
o Beschaffenheit von guten und schlechten Hufhornen
o Hufpflege
o Knochenaufbau des Pferdes
o Muskeln und Sehnen
o Blutkreislauf
· Gliedma�en
o Beurteilen der Gliedma�enstellungen von vorne, von der Seite und von hinten
o Korrektur fehlerhafter und kranker Gliedma�en durch entsprechenden Hufbeschlag
o Erkennen und Beurteilen der unterschiedlichen Winklungen und Hufformen
· Orthopädische Beschläge
o Korrektur durch orthopädische Hufeisen
o Erkennen und Behandeln von Hornspalten
o Erkennen fehlerhafter Gliedma�en und Hufe
o Hornklüfte
o Hufknorpelverknöcherung
o Strahlfäule
· Versicherungen und Gesetze
o Tierschutzgesetz
o Unfallverhütungsvorschriften für das Schmiedehandwerk
o Haftpflicht des Hufschmieds
Im praktischen Teil der Ausbildung lernen die angehenden Hufbeschlagschmiede und -schmiedinnen:
· wie man Pferd und Beschlag beurteilt
o Körperbau
o Gliedma�enstellungen
· wie man Hufeisen anfertigt
o normale und orthopädische Hufeisen für Pferde, Fohlen und Rinder unter Berücksichtigung der Gliedma�enstellungen und Winklungen
· wie man ein Pferd aufhält und behandelt
o Umgehen mit dem Pferd
o Aufhalten der Vorder- und Hintergliedma�en je nach Charaktereigenschaften des Pferdes
o Anwendung von erlaubten und unerlaubten Zwangsma�nahmen
· wie man den Hufbeschlag vornimmt
o Aufnieten und Abnehmen der alten Hufeisen
o Probeschnitt und Kürzen des Hufes
o Ausschneiden des Strahles und der Sohle
o Aufrichten und Aufnageln des Hufeisens unter Berücksichtigung der verschiedenen Eisen und Nägel
o Zunieten der Nägel
o Vorführen und Beurteilen des beschlagenen Pferdes


Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
Ausbildungsabschluss
Eine formalisierte, rechtlich geregelte Abschlussprüfung gibt es bei der Fortbildung Hufbeschlagschmied/in nicht.
Die Prüfung ist entweder staatlich oder intern. Teilnehmer/innen erhalten eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat des Lehrgangsträgers oder der prüfenden Stelle.
Prüfende Stelle
Prüfende Stelle ist entweder die jeweilige Bezirksregierung, ein staatlicher Prüfungsausschuss oder für die interne Prüfung der Lehrgangsträger.

Abschlussbezeichnung
Die Abschlussbezeichnung lautet:
· Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin
· Staatlich geprüfter Hufbeschlagschmied/Staatlich geprüfte Hufbeschlagschmiedin

Ausbildungsform
Für die Fortbildungsprüfung werden Vorbereitungslehrgänge von Bildungseinrichtungen der Fachverbände und Handwerkskammern und von privaten Veranstaltern angeboten
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert 4 Monate (650 Stunden).

Verkürzung aufgrund der Vorbildung
Verkürzungsmöglichkeiten aufgrund der Vorbildung sind nicht bekannt.

Verkürzung aufgrund der Leistung
Verkürzungsmöglichkeiten aufgrund der Leistung sind nicht bekannt.

Ausbildungssituation/-bedingungen
Die Ausbildung erfolgt in Vollzeitform in staatlich anerkannten Hufbeschlaglehrschmieden und tiermedizinischen Institutionen.
Bei den angehenden Hufbeschlagschmieden und -schmiedinnen handelt es sich in der Regel um einen lernmotivierten und zum Teil (durch Berufspraxis) bereits auf den Hufbeschlag spezialisierten Personenkreis mit unterschiedlichem Kenntnis- und Erfahrungsstand.
Die mehrmonatige Ausbildung in Vollzeitform bringt im Einzelfall psychische Belastungen, beispielsweise durch die Trennung von Familie und sozialem Umfeld oder durch finanzielle Probleme.


Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer


Die tägliche Unterrichtszeit während des Vorbereitungslehrganges ist wie bei einem normalen Arbeitstag ganztägig.
Hinzu kommen Zeiten der persönlichen Lehrgangsvor- und -nachbereitung.

Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung
Für den theoretischen Unterricht benötigen die Schüler/innen die für schulisches Lernen üblichen persönlichen Arbeitsmittel.
Bei den in den praktischen Ausbildungsteilen verwendeten Arbeitsmitteln besteht kein prinzipieller Unterschied zur späteren Tätigkeit als Hufbeschlagschmied.


Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung


Während der mehrmonatigen Vorbereitungskurse auf die Prüfung zum/zur staatlich geprüften Hufbeschlagschmied/in kommen die Schüler/innen in Kontakt mit anderen Schülern und Schülerinnen und Lehrkräften.
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Rechtlich ist für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Manche Bildungsträger, die Vorbereitungslehrgänge anbieten, erwarten jedoch den Hauptschulabschluss. Die Fortbildung ist als Weiterqualifizierung Schmiedehandwerk gedacht. Der Abschluss einer Berufsausbildung diesem Handwerk oder einem artverwandten Handwerk und Berufspraxis werden daher vorausgesetzt.

Berufliche Vorbildung - rechtlich
Abgeschlossene Berufsausbildung im Schmiedehandwerk oder in einem artverwandten Handwerk


Berufliche Vorbildung - praktiziert
Zusätzlich zur abgeschlossenen Berufsausbildung im Schmiedehandwerk verlangen manche Bildungsträger Berufspraxis.

Finanzielle Aspekte

Ausbildungsvergütung


Die Ausbildung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin ist eine berufliche Fortbildung in Form von Lehrgängen, für die keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird.
Ausbildungskosten
Die für den jeweiligen Lehrgang anfallenden Kosten (Lehrgangsgebühren, Aufwendungen für Lernmittel, Prüfungsgebühren etc.) sind bei den die Lehrgänge durchführenden Instituten zu erfragen.
Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURS.
Förderungsmöglichkeiten
Für die Teilnahme an einer Ma�nahme der beruflichen Fortbildung können bei Erfüllung der Voraussetzungen Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gewährt werden. Die �mter für Ausbildungsförderung in den zuständigen Stadt- und Kreisverwaltungen geben über die Förderung Auskunft und nehmen Anträge entgegen.


Quelle: Bundesagentur für Arbeit


· Erster Deutscher
Hufbeschlagschmiede-Verband
e.V. (EDHV)
Postfach 18 03 30
60084 Frankfurt
Fon: 07 00/33 48 33 48
eMail: info@edhv.de
Internet: http://www.edhv.de
· Deutscher Bauernverband e.V.
(DBV)
Postfach 20 04 54
53134 Bonn
Fon: 02 28/81 98 0
Fax: 02 28/8 19 82 05
eMail: presse@bauernverband.de
Internet: http://www.bauernverband.de
· IG Metall (IGM)
Wilhelm Leuschner StraÃ?e 69-77
60329 Frankfurt
Fon: 0 69/66 93-0
Fax: 0 69/66 93 -28 43
eMail: internet@igmetall.de
Internet: http://www.igmetall.de



Tierarzthelfer/in
In der Praxis


Die Tätigkeit im ßberblick

Tierarzthelfer/innen unterstützen Tierärzte und Tierärztinnen, indem sie verschiedene, in einer Tierarztpraxis bzw. Tierklinik anfallende Assistenz- und organisatorische Tätigkeiten übernehmen.


Ihren Arbeitsplatz haben Tierarzthelfer/innen im Bereich der Veterinärmedizin, vorwiegend in Tierarztpraxen und Tierkliniken. AuÜerdem können sie in veterinärmedizinischen Laboratorien, Zoos, Tierheimen oder in der Tierhaltung beschäftigt sein. Auch in der medizinischen Forschung, der chemischen Industrie oder bei Institutionen und Organisationen des Gesundheitswesens und der Verwaltung sind Tierarzthelfer/innen tätig.


Die Ausbildung im Überblick

Tierarzthelfer/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet.


Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Bereich der Freien Berufe angeboten.


Die Ausbildung dauert 3 Jahre.


Aufgaben und Tätigkeiten

Tierarzthelfer/innen organisieren den Sprechstundenablauf. Sie betreuen die zu behandelnden Tiere vor, während und nach der Behandlung. Sie assistieren bei der Behandlung von Tieren und bei chirurgischen Eingriffen und sie versorgen Notfälle. AuÜerdem kümmern sie sich um Tiere auf der Krankenstation und führen Laborarbeiten aus. Sie sorgen für Ordnung und Hygiene in der Praxis und erledigen die anfallenden Verwaltungsarbeiten.


Tätigkeitsbezeichnungen

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme:

· Arzthelfer/in (Veterinärmedizinische Praxis)


· Ürztliche/r Helfer/in (Tierarztpraxis)


· Sprechstundenhelfer/in (Tierarztpraxis)


· Tierarzthilfe



Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf)

Tierarzthelfer/innen unterstützen Tierärzte und Tierärztinnen, indem sie verschiedene, in einer Tierarztpraxis bzw. Tierklinik anfallende, assistierende und organisatorische Tätigkeiten übernehmen.


In der tierärztlichen Praxis überprüfen Tierarzthelfer/innen vor Beginn der Sprechstunde die Ordnung im Wartezimmer und in den Praxisräumen. Sie regeln die Besucherfolge in der Praxis; dazu sind zum Beispiel telefonische Terminabsprachen mit den Tierhaltern und Tierhalterinnen notwendig, wobei Tierarzthelfer/innen die Symptome und Dringlichkeit der Behandlung abklären. Sie vergeben Termine und führen die Kartei mit Daten über die Tiere und deren Besitzer und Besitzerinnen.


Darüber hinaus erledigen sie noch andere Verwaltungstätigkeiten im Büro, zum Beispiel schreiben sie Briefe und wirken bei der Buchhaltung mit, wobei sie mit Hilfe von Computern und unterschiedlichen Büromaterialien zum Beispiel Rechnungen erstellen, Zahlungseingänge überwachen und Lieferscheine kontrollieren. Während der Sprechstunde haben sie sowohl Umgang mit den Tieren als auch mit den oft besorgten Tierhaltern und Tierhalterinnen.


Geduldig lenken sie die Gespräche auf Verhaltensänderungen und Krankheitserscheinungen bei den Tieren, um so mögliche Ursachen für die Symptome, die das Tier zeigt, herauszufinden. Sie klären, ob das Tier zum Beispiel bösartig, überängstlich oder bissig ist, und vermeiden Unruhe unter den Tieren im Wartezimmer, indem sie zum Beispiel stets für frische Luft und ausreichenden Abstand der Tiere untereinander sorgen. Wenn ein Notfall vorliegt, zum Beispiel wenn ein Tier auf Grund einer Verletzung stark blutet, führen Tierarzthelfer/innen die entsprechenden MaÜnahmen durch; zum Beispiel geben sie - auch telefonisch - Anweisungen für die erste Hilfe.


In der Praxis nehmen Tierarzthelfer/innen selbst erste Hilfe am Tier vor, sofern der Tierarzt oder die Tierärztin noch nicht anwesend ist. Sie lagern das Tier, halten seine Atemwege frei und führen bei Atemstillstand künstliche Beatmung durch. Sie binden Blutungen ab und überprüfen Herztätigkeit und Kreislauf. SchlieÜlich informieren sie den Tierarzt bzw. die Tierärztin und bereiten die notwendigen Geräte, Instrumente und Hilfsmittel für die Behandlung vor. Vor und während einer Behandlung bzw. einer Operation erledigen Tierarzthelfer/innen eine Vielzahl von Aufgaben. So messen sie die Körpertemperatur des Tieres, stellen die Instrumente zusammen und sterilisieren sie. Sie bereiten auch die Tiere vor, waschen, scheren, rasieren und desinfizieren die zu operierenden Körperteile.


Bei der Untersuchung und Behandlung assistieren sie dem Tierarzt oder der Tierärztin: Sie halten und beruhigen die Tiere fachgerecht, reichen Instrumente, Spritzen und andere Hilfsmittel zu und wirken gegebenenfalls bei der Einleitung und der Überwachung von Narkosen mit. Sie bedienen spezielle Diagnose- und Therapiegeräte, zum Beispiel zur Erstellung von Röntgenaufnahmen. Nach der Behandlung bzw. der Operation versorgen sie Wunden, zum Beispiel durch Abtupfen der Wundflächen und Verbinden der Tiere.


Verfügt der Beschäftigungsbetrieb über die entsprechenden Einrichtungen, versorgen Tierarzthelfer/innen kranke und verletzte Tiere auf der Krankenstation. Dabei regeln sie die Aufnahmeformalitäten, stellen das Futter für die Tiere zusammen und füttern diese auch. Weiterhin beobachten sie das Verhalten der Tiere, zum Beispiel bei der Nahrungsaufnahme, und wirken bei täglichen Untersuchungen mit, zum Beispiel beim Fiebermessen und den Nachbehandlungen, beim Verbandwechsel und beim Verabreichen von Spritzen und Medikamenten. Sie führen die Tiere aus und halten sie sauber. Tierarzthelfer/innen wirken auÜerdem bei der Gewinnung von Laborproben wie Blut, Urin, Kot oder Haut mit. Sie entnehmen entsprechende Proben und verwahren gegebenenfalls das Untersuchungsmaterial. Sie führen einfachere Untersuchungen mikroskopischer und chemischer Art eigenständig durch und protokollieren die Ergebnisse.


Auch für die Praxispflege und Hygiene sind Tierarzthelfer/innen verantwortlich. Sie pflegen, reinigen und desinfizieren bzw. sterilisieren Instrumente, Praxisräume, Einrichtungsgegenstände, Transportkäfige und Trink- und Futternäpfe der Tiere. Sie sorgen für die ständige Einsatzbereitschaft der Geräte und Apparate und veranlassen gegebenenfalls Reparaturen. Auch überprüfen sie den Arztkoffer auf Vollständigkeit und überprüfen die Praxisvorräte wie Medikamente, Verbandsmaterial, Laborchemikalien.

Aufgaben und Tätigkeiten (Liste)

· Sprechstundenablauf organisieren


o Ordnung im Wartezimmer und in Praxisräumen überprüfen


o Rezeptvordrucke für den/die Tierarzt/-ärztin bereitlegen


o Ggf. Ürztekoffer überprüfen, sofern Praxisfahrten festgesetzt sind


o Ggf. Vorbereitungen für festgesetzte Operationen treffen, Instrumente bereitstellen


o Telefonisch Termine mit Tierhaltern/-halterinnen absprechen, dabei Dringlichkeit der Behandlung abklären und Behandlungstermine im Bestellbuch notieren


o Termine in der Praxis vergeben, bei neuen Patienten Karteikarten anlegen mit Daten über Tierhalter/in und Patient


o Medikamente, Diätfutter nach Weisung des/der Tierarztes/Tierärztin abgeben


· Tierhalter/innen und Patienten betreuen


o Auf besorgte Tierbesitzer/innen eingehen


o Im Gespräch mit Tierbesitzern/-besitzerinnen mögliche Ursachen von Verhaltensänderungen und Krankheitserscheinungen herausfinden


o Mit Tieren umgehen


o Tiere nur mit Zustimmung der Tierbesitzer/innen oder des/der Tierarztes/-ärztin anfassen und entgegennehmen


· Notfallpatienten versorgen


o Telefonische Anweisungen für die erste Hilfe geben


o Gegebenenfalls Anweisungen für den Transport des Tieres in die Praxis geben


o Erste-Hilfe-MaÜnahmen am Tier in der Praxis durchführen, sofern Tierarzt/-ärztin noch nicht anwesend


o Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen


o GröÜere Blutungen kontrollieren


o Druckverband anlegen


o Herztätigkeit (Herztöne) und Kreislauf (Puls) überprüfen


o Tierarzt/-ärztin informieren und notwendige Geräte, Instrumente und Hilfsmittel für die Behandlung vorbereiten


· Bei Behandlungen bzw. Operationen assistieren


o Vor der Behandlung bzw. Operation Körpertemperatur und Blutdruck messen


o Vor Operationen entsprechende Instrumente, Schutzkleidung, Tupfer, Nahtmaterial zusammenstellen, sterilisieren, bereitstellen sowie Operationsraum sterilisieren


o Tiere für die Operation vorbereiten


o Hände desinfizieren, OP-Handschuhe anlegen


o Tiere fachgerecht halten und beruhigen bei der Untersuchung durch den/die Tierarzt/-ärztin


o Instrumente, Spritzen und andere Hilfsmittel zureichen


o Im Rahmen von Operationen bei Einleitung und Überwachung der Narkose gegebenenfalls mitwirken


o Spezielle Diagnose- und Therapiegeräte - selbständig oder unter Anleitung des/der Tierarztes/-ärztin - handhaben


o Nach der Behandlung bzw. Operation zum Beispiel Wunden versorgen, Wundflächen abtupfen, mit Pflaster oder Verbandmull abdecken


o Tierärztlichen Verordnungen, zum Beispiel für Medikamente ausgeben


o Behandlungsplatz und Instrumente ordnen, säubern und desinfizieren


· Tiere auf Krankenstationen, z.B. in Tierkliniken versorgen


o Aufnahmeschein ausfüllen


o Futter zusammenstellen, Tiere füttern, gegebenenfalls Diätfütterung


o Tiere in ihrem Verhalten beobachten, zum Beispiel bei der Nahrungsaufnahme


o Bei der täglichen Untersuchung, den Nachbehandlungen, beim Verbandswechsel sowie beim Verabreichen von Injektionen und Medikamenten mitwirken


o Tiere ausführen


o Tiere sauberhalten, Tierboxen reinigen und desinfizieren


· Laborarbeiten durchführen


o Sachgerechte Probennahme


o Vorbedingungen für bestimmte Untersuchungen beachten


o Untersuchungsmaterial sachgerecht verwahren


o Untersuchungen von Blut, Urin, Kot, Haut durchführen


o Blutzellen zählen


o Chemische Blutbestandteile mit dem Photometer messen


o Untersuchungsergebnisse notieren


o Ggf. Untersuchungsmaterial an veterinärmedizinische Untersuchungsanstalten schicken


· Praxis reinigen


o Instrumente, Praxisräume und Einrichtungsgegenstände pflegen, reinigen, desinfizieren bzw. sterilisieren


o Für Gebrauchsfertigkeit (d.h. sofortige Einsatzbereitschaft) der Geräte und Apparate sorgen, gegebenenfalls Reparaturen veranlassen


o Ürztekoffer auf Ordnung und Vollständigkeit kontrollieren sowie Praxisvorräte wie Medikamente, Verbandsmaterial, Laborchemikalien überprüfen


· Verwaltungsarbeiten durchführen


o Patientenkartei mit Daten über Tierbesitzer/innen, Tierrasse bzw. Tierart und Aufzeichnungen über Krankengeschichte, über durchgeführte Behandlungen führen und überwachen


o Formulare (Rezeptvordrucke, Abrechnungsformulare, Aufnahmescheine, Bescheinigungen über Impfungen u.Ü.) bearbeiten


o Befundberichte nach Diktat, z.B. zur Vorlage bei Tierversicherungen, Gutachten, z.B. nach Tierkaufuntersuchungen, Überweisungs- und Untersuchungsanträge an veterinärmedizinische Untersuchungsämter schreiben


o Zahlungsverkehr abwickeln und überwachen, sofern nicht an tierärztliche Verrechnungsstelle vergeben


o Befunde, Diagnosen, Therapien dokumentieren und archivieren


o Schriftliche und telefonische Bestellungen von häufig verwendetem Praxisbedarf sowie von Medikamenten, Verband- und Nahtmaterial, Labor-und Bürobedarfsartikeln durchführen


Arbeitsbedingungen

Tierarzthelfer/innen arbeiten sowohl manuell als auch organisatorisch und kontaktbetont in rasch wechselnden Arbeitssituationen. Zum Teil haben sie assistierende Aufgaben, zum Teil erledigen sie Aufgaben eigenständig im Rahmen der Verfahrensvorschriften. Oftmals arbeiten sie dabei im Team, bei groÜem Andrang müssen sie mit Zeitdruck rechnen. In GroÜtierpraxen fahren Tierarzthelfer/innen zum Teil im AuÜendienst mit und assistieren Tierärzten und Tierärztinnen in Ställen. Bei Operationen stehen sie oft längere Zeit, andere Arbeiten verrichten sie kurzzeitig häufig gebückt oder in der Hocke.


Bei ihren Tätigkeiten können Haut und Atemwege durch Desinfektions- und Reinigungsmittel, Chemikalien, Arzneien oder Schädlingsbekämpfungsmittel belastet werden. Im Umgang mit den Tieren besteht mitunter auch eine gewisse Infektionsgefahr, zum Beispiel durch den Kontakt mit deren Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen oder durch Parasiten. Ebenso müssen Tierarzthelfer/innen beim Umgang mit den Tieren zum Beispiel mit Kratzern und Bissen rechnen.


Arbeitszeit

Die Arbeitszeiten von Tierarzthelfern/-helferinnen richten sich nach der Organisation der jeweiligen Arbeitsstätte: Es können in tierärztlichen Praxen Abendsprechstunden und Bereitschaftsdienste an Wochenenden anfallen. In klinischen Einrichtungen müssen Tierarzthelfer/innen mit Schicht-, Bereitschafts-, Sonntags- und Nachtdienst rechnen, da Krankheit und Verletzung nicht nur bei Menschen, sondern auch bei Tieren jederzeit auftreten können.


Zusammenarbeit und Kontakte

Tierarzthelfer/innen unterstützen mit ihren Tätigkeiten Tierärzte und Tierärztinnen, mit denen sie zum Beispiel bei Operationen eng zusammenarbeiten. Je nach Art und GröÜe der Praxis bzw. des Beschäftigungsbetriebes arbeiten sie auch mit Kollegen und Kolleginnen oder Tierpflegern und -pflegerinnen zusammen. Sie haben Kontakt zu oftmals besorgten und nervösen Menschen, die ihre Tiere zur Behandlung bringen.


Körperliche Aspekte

· Leichte, nur zeitweise mittelschwere oder schwere Hebe-Trage-Halte-Arbeit im Wechsel von Gehen, Stehen oder Sitzen; bei Assistenz in Sprechstunde und OP auch längeres Arbeiten im Stehen


· Kurzzeitige Zwangshaltungen wie Bücken, Knien, Hocken, Überkopfarbeit


· Arbeiten in temperierten Räumen oder in Stallboxen, in einem kleineren Teil der Praxen auch im Freien, z. B. in GroÜtierpraxen


· Teamarbeit


· Oft Assistenz bei tierärztlichen Handlungen


· Publikumsverkehr


· Belastung der Haut und der Atemwege mit dem Risiko der Allergisierung durch Umgang mit Desinfektions- und Reinigungsmitteln, verschiedenen Chemikalien, Arzneien oder Schädlingsbekämpfungsmitteln


· Zeitweise Schmutz- oder Nassarbeiten


· In geringem MaÜe Einwirkung von Staub, Gas, chemischen Dämpfen


· Gewisse Gefährdung durch Kratzer, Bisse, Infektionen, Schläge (Pferd), StöÜe (Rind)


· Tagesschicht


· Je nach Praxis unregelmäÜige Arbeitszeit


· Zeitdruck


Psychische Aspekte

· BerufsmäÜiges Umgehen mit meist kranken und leidenden Tieren


· Tätigkeit mit manuellen, büromäÜig-organisatorischen und kontaktbetonten Anteilen, dadurch rasch wechselnde Arbeitsanforderungen


· Teils zuarbeitende Tätigkeit (Behandlungsassistenz), teils selbständige Aufgabenerledigung, in GroÜtierpraxen auch Mithilfe im AuÜendienst


· Teils Erledigen von Schreibarbeiten


· Zusammenarbeit mit Tierärzten/-ärztinnen und Praxismitarbeitern/-mitarbeiterinnen


· Umgang mit (oft besorgten und nervösen) Tierhaltern/-halterinnen


· Arbeitszeit entsprechend der jeweiligen Praxisorganisation, z.B. lange Mittagspause, Abendsprechstunde, Bereitschaftsdienst


· In klinischen Einrichtungen auch Schicht-, Bereitschafts-, Sonntags- und Nachtdienst



Arbeitsorte/Branchen

Ihren Arbeitsplatz haben Tierarzthelfer/innen im Bereich der Veterinärmedizin, vorwiegend in Tierarztpraxen und Tierkliniken. AuÜerdem können sie in veterinärmedizinischen Laboratorien, Zoos, Tierheimen oder in der Tierhaltung beschäftigt sein. Auch in der medizinischen Forschung, der chemischen Industrie oder bei Institutionen und Organisationen des Gesundheitswesens und der Verwaltung sind Tierarzthelfer/innen tätig.


Arbeitsbereiche/Branchen

· Tierarztpraxen, einschlieÜlich Tierkliniken


· medizinische Laboratorien, insbesondere veterinärmedizinische Laboratorien


· Naturparks und Tiergehege, z.B. zoologische Gärten


· Tierpensionen, einschlieÜlich privater und kommunaler Tierheime bzw. Tierasyle


· Forschung und Entwicklung im Bereich Medizin, z.B. Tierversuchslabore


· Herstellung von chemischen Erzeugnissen, insbesondere Forschungsabteilungen


· Tierhaltung


· öffentliche Verwaltung auf dem Gebiet Gesundheitswesen, z.B. Tiergesundheitsämter, -seuchenämter, andere Veterinäruntersuchungsämter und -behörden


· Organisationen des Gesundheitswesens, z.B. Berufsverbände, Wissenschaftliche Institute


· Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen des Tertiärbereichs


Arbeitsorte

· Empfangsräume


· Büroräume


· Untersuchungs-, Behandlungsräume


· Laborräume


· Ställe


· Freigehege


Zugang zur Tätigkeit

In der Regel wird für den Zugang zur Tätigkeit eine abgeschlossene Berufsausbildung als Tierarzthelfer/in gefordert.


Sattler/in

Der Beruf des Sattlers gehört zu den ältesten Branchen. Er entwickelte sich aus den Berufen der Beutler, Nadler, Gürtler, Riemer, Zaumschläger, Wagler und Täschner. Bei den heute oft spezialisierten Ausbildungsberufen, wie Reitsport- oder Geschirrsattler, Auto- und Planensattler, Bootsattler, Feinsattler etc. wird  Grobleder zu Sätteln, Geschirren für Reit- und Zugtiere, Schutzdecken, Koffern (Koffersattlerei) sowie Feinleder zu Taschen, Gürteln etc. verarbeitet. 

Der Beruf des Reitsportsattlers ist bei Mädchen und Jungen, die Pferde mögen, sehr beliebt. Der Reitsport- und Geschirrsattler ist der Spezialist für die Ausrüstung der Zug- , Reit- und Tragtiere.Wenn ein Sattel aufgepolstert oderneu hergestellt worden ist, muss er für Reiter und Pferd individuell angepasst werden. Neben Zaumzeug werden auch Gurtzeug und Geschirre in Handarbeit nach Maß gefertigt. Natürlich müssen auch alte Teile repariert oder Liebhaberstücke restauriert werden.

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

Grundsätzlich ist keine bestimmte Vorbildung für den Lehrbeginn vorgeschrieben. Die Betriebe erwarten aber mindestens den Hauptschulabschluss, manchmal sogar die Fachoberschulreife (Mittlere Reife). vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Die Ausbildung endet nach drei Jahren mit bestandener Abschluss- bzw. Gesellenprüfung.

Detaillierte Beschreibung unter www.Berufenet.de







Seite erstellt am : 02.01.2011 um 11:41

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