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seit dem 12.11.04

- Gerichtsurteile

Sorgfaltspflichten in einer Reitergruppe
OLG Koblenz - LG Trier
26.01.2006
5 U 319/04


1. Beim gemeinsamen Ausritt ist ein Pferd, das zum Auskeilen neigt, mit einer roten Schleife am Schweif zu kennzeichnen. Außerdem muss der Reiter am Schluss der Gruppe reiten.

2. Den über die konkrete Gefährlichkeit des Tiers nicht informierten Verletzten trifft kein Mitverschulden, wenn er wegen plötzlicher und nicht durch einen Warnruf angekündigter Verzögerung aus der Gangart Trab einen kurzen Moment zu dicht aufreitet und das Pferd in diesem Moment nach hinten auskeilt.

BGB §§ 254, 833

Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung:

http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=zivilrecht&nr=16646

Tierhalterhaftung: Verursachung eines Sturzes durch mehrere miteinander balgende Hunde
OLG Oldenburg - LG Osnabrück
04.02.2002
11 U 79/01


1. Wenn mehrere Hunde miteinander balgend in eine Personengruppe hineinlaufen und ein Mensch zu Fall kommt, verwirklicht sich die typische Tiergefahr, auch wenn der Sturz nur auf eine Ausweichbewegung des Geschädigten zurückzuführen sein sollte.

2. Im Zweifel haftet ein jeder Halter der beteiligten Hunde für die Schadensfolgen, ohne dass es entscheidend darauf ankäme, welcher Hund konkret den Sturz verursacht hat, indem er den Geschädigten anstieß oder Anlass zu einer schadensstiftenden Ausweichbewegung gab.

BGB § 833

Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung:

http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=zivilrecht&n





Seite erstellt am : 02.01.2011 um 11:41

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