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seit dem 12.11.04

Impfplan

Impfschema


Diese Empfehlungen gelten nur als Richtlinien. Was für Ihr Pferd im Einzelfall in Frage kommt, besprechen Sie bitte mit Ihrem Tierarzt!
Wogegen wird geimpft?

Pferdeinfluenza

Es handelt sich um eine Infektion der Atemwege, die seit Jahren in Europa nicht mehr durch Influenza A - equi 1-Viren hervorgerufen wird, sondern zunehmend durch die sich in ihrer Antigenstruktur schnell verändernden Influenza A - equi 2-Viren. Es wird empfohlen alle Pferde eines Bestandes zu impfen und Impfstoffe zu verwenden, in denen die jeweils aktuellen Virusstämme enthalten sind (z. Zt. Duvaxyn/ IE plus, Prevacun N)

Grundimmunisierung Fohlen: 5., 7., 13. Lebensmonat
Grundimmunisierung erwachsene Pferde: gleiche zeitliche Abstände wie bei Fohlen
Zuchtstutenimpfung: Boosterung der grundimmunisierten Tiere im 9. Trächtigkeitsmonat
Wiederholungsimpfung: alle 6 Monate empfehlenswert

Pferdeherpesviren

Sie führen im Zusammenwirken mit anderen Faktoren zu Atemwegsinfektionen. Einmal infizierte Tiere bleiben latente Träger der Viren und werden bei Stress zu Ausscheidern und können selbst erkranken. Herpesimpfstoffe liegen als Einzelimpfstoff (EHV 1 und/oder EHV 2) oder als Kombinationsimpfstoff mit Influenzaviren vor. Auch hier gilt die Empfehlung, dass alle Tier eines Bestandes geimpft werden sollten.
Der Impfrhythmus entspricht dem der Influenzaimpfstoffe.

Eine individuelle Komplikation der EHV-Infektion ist der Abort bei tragenden Stuten, der mit oben besprochenen Impfstoffe aus inaktivierten Pferdeherpesviren bekämpft werden kann, aber auch mit dem Lebendimpfstoff Prevaccinol(EHV 1).

Grundimmunisierung Fohlen mit Lebendimpfstoff: 3., 5., 13. Lebensmonat
Wiederholungsimpfung mit Lebendimpfstoff: alle 9 Monate
Zuchtstutenimpfung mit Lebendimpfstoff: 4., 8. Trächtigkeitsmonat

Wundstarrkrampf/Tetanus

Häufig tödlich verlaufende Infektion mit dem ubiquitär vorkommenden Clostridium tetani. Aufgrund der permanenten Infektionsgefahr sollte jedes Pferd schutzgeimpft sein. Es stehen Tetanustoxoid-Impfstoffe als Monoimpfstoffe, sowie in Kombination mit Influenzaimpfstoff zur Verfügung. Die Kombinationsimpfung kann nur bedingt empfohlen werden, da die Antigene unterschiedlich immunogen sind und völlig unterschiedliche Impfintervalle bedingen.

Grundimmunisierung Fohlen: 6., 8./9. Lebensmonat
Erste Wiederholungsimpfung: ein Jahr nach der Grundimmunisierung
Folgende Wiederholungsimpfungen: alle 2 Jahre
Zuchtstutenimpfung: 9. Trächtigkeitsmonat

Tollwut

Nur das vom infizierten Fleischfresser gebissene Pferd kann erkranken. Deshalb sollten Pferde in Weidehaltung mit Tollwutexposition schutzgeimpft werden. Eine einzige Impfung pro Jahr genügt. Fohlen können zu jeder Zeit ab dem abgeschlossenen 4. Lebensmonat in ein Immunisierungsprogramm aufgenommen werden. Zuchtstuten sollten im 9. Trächtigkeitsmonat geimpft werden.






Seite erstellt am : 02.01.2011 um 11:41

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